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Ra 2016/07/0040•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0040
Ra 2016/07/0040Verwaltungsgerichtshof03.08.2016
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Parteiengehör Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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