Ra 2016/07/0035•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0035
Ra 2016/07/0035Verwaltungsgerichtshof24.05.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein
Die Revision wird zurückgewiesen.
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