Ra 2016/07/0013•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0013
Ra 2016/07/0013Verwaltungsgerichtshof31.03.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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