Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/07/0003

Ro 2016/07/0003Verwaltungsgerichtshof24.05.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/07/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

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