Ra 2016/07/0001•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0001
Ra 2016/07/0001Verwaltungsgerichtshof24.05.2016
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Verschulden Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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