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Ro 2016/07/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/07/0001
Ro 2016/07/0001Verwaltungsgerichtshof25.02.2016
Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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