Ra 2016/06/0139•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0139
Ra 2016/06/0139Verwaltungsgerichtshof27.02.2017
Der Antrag auf Berichtigung des hg. Beschlusses vom 15. Dezember 2016, Ra 2016/06/0139-3, wird zurückgewiesen. Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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