Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0116

Ra 2016/06/0116Verwaltungsgerichtshof27.03.2018

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Baugrundstück

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016060116.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben jeweils zu gleichen Teilen der Marktgemeinde Velden am Wörther See Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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