Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0088

Ra 2016/06/0088Verwaltungsgerichtshof02.11.2016

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.11.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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