Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0053

Ra 2016/06/0053Verwaltungsgerichtshof27.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016060053.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Stadtgemeinde Gleisdorf hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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