Ra 2016/06/0053•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0053
Ra 2016/06/0053Verwaltungsgerichtshof27.03.2018
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Stadtgemeinde Gleisdorf hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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