Ra 2016/06/0046•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0046
Ra 2016/06/0046Verwaltungsgerichtshof02.11.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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