Ra 2016/06/0014•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0014
Ra 2016/06/0014Verwaltungsgerichtshof28.06.2016
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben jeweils zu gleichen Teilen der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und den bauwerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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