Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0003

Ra 2016/06/0003Verwaltungsgerichtshof27.07.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016060003.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der Marktgemeinde S Aufwendungen in der Höhe EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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