Ra 2016/05/0137•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0137
Ra 2016/05/0137Verwaltungsgerichtshof16.02.2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird eingestellt.
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