Ra 2016/05/0103•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0103
Ra 2016/05/0103Verwaltungsgerichtshof29.03.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Marktgemeinde G hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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