Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0076

Ra 2016/05/0076Verwaltungsgerichtshof13.12.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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