Ra 2016/05/0040•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0040
Ra 2016/05/0040Verwaltungsgerichtshof26.04.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Marktgemeinde Regau hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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