Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0040

Ra 2016/05/0040Verwaltungsgerichtshof26.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016050040.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Marktgemeinde Regau hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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