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Ra 2016/05/0035•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0035
Ra 2016/05/0035Verwaltungsgerichtshof24.05.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baurecht Nachbar
Die Revision wird zurückgewiesen.
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