Ra 2016/05/0026•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0026
Ra 2016/05/0026Verwaltungsgerichtshof16.02.2017
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Gutachten Auswertung fremder Befunde Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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