Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0026

Ra 2016/05/0026Verwaltungsgerichtshof16.02.2017

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Gutachten Auswertung fremder Befunde Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016050026.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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