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Ro 2016/05/0014•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/05/0014
Ro 2016/05/0014Verwaltungsgerichtshof23.11.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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