Fr 2016/05/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/05/0005
Fr 2016/05/0005Verwaltungsgerichtshof29.09.2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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