Ra 2016/05/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0003
Ra 2016/05/0003Verwaltungsgerichtshof27.01.2016
Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.