Ro 2016/05/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/05/0002
Ro 2016/05/0002Verwaltungsgerichtshof27.04.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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