Ra 2016/05/0001•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0001
Ra 2016/05/0001Verwaltungsgerichtshof29.06.2016
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
Die Revision wird zurückgewiesen.
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