Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0134

Ra 2016/04/0134Verwaltungsgerichtshof30.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2016040134.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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