Ra 2016/04/0093•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0093
Ra 2016/04/0093Verwaltungsgerichtshof25.10.2016
Die Revisionen werden zurückgewiesen.
Die Revisionswerberinnen haben der mitbeteiligten Partei jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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