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Ra 2016/04/0064•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0064
Ra 2016/04/0064Verwaltungsgerichtshof15.03.2017
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Die angefochtenen Beschlüsse werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Wien hat der Revisionswerberin jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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