Ra 2016/04/0060•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0060
Ra 2016/04/0060Verwaltungsgerichtshof04.07.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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