Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0054

Ro 2016/04/0054Verwaltungsgerichtshof01.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016040054.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Antrag der Revisionswerberin auf Akteneinsicht wird abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat den zu 1. angeführten mitbeteiligten Parteien (mitbeteiligte Auftraggeber) Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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