Ro 2016/04/0054•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0054
Ro 2016/04/0054Verwaltungsgerichtshof01.02.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Antrag der Revisionswerberin auf Akteneinsicht wird abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat den zu 1. angeführten mitbeteiligten Parteien (mitbeteiligte Auftraggeber) Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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