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Ro 2016/04/0053•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0053
Ro 2016/04/0053Verwaltungsgerichtshof30.04.2019
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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