Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0053

Ro 2016/04/0053Verwaltungsgerichtshof30.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2016040053.J00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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