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Ra 2016/04/0052•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0052
Ra 2016/04/0052Verwaltungsgerichtshof12.09.2016
Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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