Ra 2016/04/0036•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0036
Ra 2016/04/0036Verwaltungsgerichtshof21.12.2016
Masseverwalter
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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