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Ra 2016/04/0033•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0033
Ra 2016/04/0033Verwaltungsgerichtshof01.02.2017
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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