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Ra 2016/04/0015•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0015
Ra 2016/04/0015Verwaltungsgerichtshof04.07.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Wien hat den Revisionswerbern jeweils Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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