Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0013

Ro 2016/04/0013Verwaltungsgerichtshof23.11.2016

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Revisionsbeantwortung der mitbeteiligten Partei wird, soweit darin die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses beantragt wird, zurückgewiesen.

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