Ro 2016/04/0013•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0013
Ro 2016/04/0013Verwaltungsgerichtshof23.11.2016
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Revisionsbeantwortung der mitbeteiligten Partei wird, soweit darin die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses beantragt wird, zurückgewiesen.
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