Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0008

Ra 2016/04/0008Verwaltungsgerichtshof20.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.2016

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag der zweitrevisionswerbenden Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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