Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0005

Ro 2016/04/0005Verwaltungsgerichtshof04.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.2016

Spruch

gefasst:

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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