Ra 2016/03/0087•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0087
Ra 2016/03/0087Verwaltungsgerichtshof22.11.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es nicht schon mit hg Erkenntnis vom 8. November 2016, Ra 2016/02/0171, aufgehoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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