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Ra 2016/03/0083•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0083
Ra 2016/03/0083Verwaltungsgerichtshof22.11.2016
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Das angefochtene Erkenntnis wird bezüglich der Übertretung des Art III Abs 1 Z 4 EGVG (Punkt 5 der Tatumschreibung im verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein weiterer Kostenzuspruch findet nicht statt.
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