Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0083

Ra 2016/03/0083Verwaltungsgerichtshof13.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016030083.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird bezüglich der Übertretungen des Waffengesetzes 1996 (Punkte 1 bis 4 der Tatumschreibung im verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.