Ra 2016/03/0074•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0074
Ra 2016/03/0074Verwaltungsgerichtshof13.09.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.