Ra 2016/03/0069•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0069
Ra 2016/03/0069Verwaltungsgerichtshof18.10.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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