Ra 2016/03/0063•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0063
Ra 2016/03/0063Verwaltungsgerichtshof31.01.2017
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Allgemein Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird im Umfang ihres Spruchpunktes II (Beschluss über die Zurückweisung) wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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