Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0063

Ra 2016/03/0063Verwaltungsgerichtshof31.01.2017

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Allgemein Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016030063.L00

Spruch

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird im Umfang ihres Spruchpunktes II (Beschluss über die Zurückweisung) wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.