Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0058

Ra 2016/03/0058Verwaltungsgerichtshof22.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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