Ra 2016/03/0058•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0058
Ra 2016/03/0058Verwaltungsgerichtshof22.11.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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