Ra 2016/03/0051•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0051
Ra 2016/03/0051Verwaltungsgerichtshof22.06.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung Diverses VwRallg3/5
Die Revision wird zurückgewiesen.
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