Ra 2016/03/0050•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0050
Ra 2016/03/0050Verwaltungsgerichtshof24.05.2016
Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Die Revision wird zurückgewiesen.
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