Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0039

Ra 2016/03/0039Verwaltungsgerichtshof22.06.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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