Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/03/0016

Ro 2016/03/0016Verwaltungsgerichtshof13.09.2016

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/03/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.2016

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Den Revisionen wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die an das Verwaltungsgericht gerichteten Beschwerden abgewiesen werden.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

2. den Beschluss gefasst:

Die Anträge des Drittmitbeteiligten und der Viertmitbeteiligten auf Aufhebung der angefochtenen Erkenntnisse werden zurückgewiesen.

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