Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0011

Ra 2016/03/0011Verwaltungsgerichtshof02.03.2016

Regest

Ermessen VwRallg8 Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.246,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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