Ra 2016/03/0009•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0009
Ra 2016/03/0009Verwaltungsgerichtshof26.04.2016
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
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